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   BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88   

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https://dejure.org/1989,3233
BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88 (https://dejure.org/1989,3233)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1989 - 2 AZR 656/88 (https://dejure.org/1989,3233)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 2 AZR 656/88 (https://dejure.org/1989,3233)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    Denn mit dem rechtsgeschäftlichen Übergang eines Betriebsteils gehen nur die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer auf den Erwerber über, die überwiegend für diesen Betriebsteil gearbeitet haben (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    Ein Betriebsteil ist anzunehmen, wenn es sich um eine Teileinheit, d. h. um eine Vielfalt von Gegenständen handelt, die in ihrer Gesamtheit innerhalb des Betriebes eine bestimmte Teilaufgabe wahrnehmen und nicht nur unerhebliche Hilfsfunktionen ausüben (BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; vgl. ferner Urteil vom 29. November 1988 - 3 AZR 250/87 - NZA 1989, 425, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88

    Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    Sie waren Gegenstand des ebenfalls am 31. Mai 1989 verhandelten Rechtsstreits - 2 AZR 624/88 -.
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    In dem von ihr angezogenen Urteil vom 5. Mai 1985 - 5 AZR 276/84 - (BAGE 48, 345, 349 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht zwar ausgeführt, wenn der Arbeitnehmer darlege, daß der in Anspruch genommene Betriebserwerber die wesentlichen Betriebsmittel nach Einstellung des Geschäftsbetriebs des bisherigen Geschäftsinhabers verwende, um einen gleichartigen Geschäftsbetrieb zu führen, spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß dies aufgrund eines Rechtsgeschäfts im Sinne des § 613 a BGB geschehe.
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    Denn mit dem rechtsgeschäftlichen Übergang eines Betriebsteils gehen nur die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer auf den Erwerber über, die überwiegend für diesen Betriebsteil gearbeitet haben (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    Das weiter angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB) befaßt sich mit der Anwendung des § 613 a BGB bei treuhänderischer Übernahme aller wesentlichen Betriebsmittel eines notleidenden Unternehmens durch eine Auffanggesellschaft und ist für die Entscheidung des vorliegenden Falles ebenfalls nicht einschlägig.
  • BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87

    Übertragung eines Betriebsteils

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    Ein Betriebsteil ist anzunehmen, wenn es sich um eine Teileinheit, d. h. um eine Vielfalt von Gegenständen handelt, die in ihrer Gesamtheit innerhalb des Betriebes eine bestimmte Teilaufgabe wahrnehmen und nicht nur unerhebliche Hilfsfunktionen ausüben (BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; vgl. ferner Urteil vom 29. November 1988 - 3 AZR 250/87 - NZA 1989, 425, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 656/88
    Der Schluß der Berufungsverhandlung bildet grundsätzlich nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge die Urteilsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG Teilurteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO 1977, zu 1 der Gründe).
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